Bekanntmachung des Wahlleiters betreffend WahlvorschlagWahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben 2014

Der Wahlausschuss für die Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben 2014 hat in seiner Sitzung vom 28. April 2014 einstimmig beschlossen:

1.   Der Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" wird gemäß § 11 Abs. 2 der Wahlordnung
      zugelassen.

2.  Da für den Wahlbezirk (Handwerkskammerbezirk = Regierungsbezirk Schwaben) nur ein Wahl-
     vorschlag zugelassen ist, gelten die auf dem nachfolgenden Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes
     Handwerk" bezeichneten Bewerber gemäß § 20 der Wahlordnung als am Wahltag gewählt,
     ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

 3. Der auf den 18. Mai 2014 festgesetzte Wahltermin ist damit gegenstandslos geworden.
 

Augsburg, den 02. Mai 2014


gez.
Der Wahlleiter
Karl Michael Scheufele
Regierungspräsident



Anlage
Bewerber Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitgeber)

Bewerber Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitnehmer)