Bekanntmachung Wahlergebnis durch den WahlleiterWahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben 2014

Veröffentlichung des Ergebnisses zur Wahl der Mitglieder der Vollversammlung nach § 18 Wahlordnung (Anlage C zur Handwerksordnung)

Auf die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 14.02.2014, veröffentlicht in der Deutschen Handwerkszeitung - DHZ, Ausgabe Nr. 04 vom 14.02.14, ist innerhalb der festgesetzten Frist jeweils nur ein Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreter des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie für die Wahl der Vertreter der Gesellen und anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung eingereicht worden.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28. April 2014 die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und zugelassen.

Da für den Wahlbezirk (Handwerkskammerbezirk Schwaben) jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, gelten die darauf bezeichneten Bewerber gemäß § 20 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerkskammern (Anlage C zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. S. 3074; 2006 I, S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749),  als am Wahltag 18. Mai 2014 gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

Das Ergebnis der Wahl wird gemäß § 18 Wahlordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Namen der gewählten Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben    
(inkl. Stellvertreter) - Arbeitgeber

Namen der gewählten Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben 
(inkl. Stellvertreter) - Arbeitnehmer

Augsburg, den 21.Mai 2014 

gez.
Der Wahlleiter
Karl Michael Scheufele
Regierungspräsident