Sascha Schneider

Interview mit Bauunternehmer Ulrich Reitenberger aus Laugna-Asbach bei WertingenWas bringt der Bau-Turbo?

Mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ will die schwarz-rote Koalition den Wohnungsbau ankurbeln. Unter anderem soll es Änderungen im Baugesetzbuch und diverse Vereinfachungen geben, zum Beispiel beim Thema Nachverdichtung.

Herr Reitenberger, wie ist aktuell die Lage im Wohnungsbau, mit welchen Herausforderungen haben Sie am meisten zu kämpfen?

Die Lage ist nach wie vor angespannt. Die Kombination aus hohen Baukosten, gestiegenen Zinsen und einer zurückhaltenden Förderkulisse erschwert die Realisierung vieler Projekte erheblich oder macht es gar unmöglich. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach Wohnraum hoch. Besonders herausfordernd ist es, trotz der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leistbare Angebote zu schaffen. Hinzu kommen komplexe, langwierige Genehmigungsprozesse und verfügbare Grundstücke, die gerade in wachsenden Kommunen rar oder teuer sind.

Wie sehen Sie den sogenannten Bau-Turbo der Bundesregierung, hat er seinen Namen verdient?

Die politische Zielrichtung ist absolut nachvollziehbar – schnellere Verfahren, mehr Bauland, weniger Bürokratie. Aber: Viele der Maßnahmen sind zwar angekündigt oder in Gesetzesentwürfen formuliert, gelten aber noch nicht. Daher kann man aktuell nur sagen: Der Begriff „Turbo“ ist ambitioniert – die Praxis wartet noch auf die Zündung.

Was halten Sie von den Änderungen im Baugesetzbuch?

Inhaltlich enthalten die geplanten Änderungen im BauGB einige sinnvolle Punkte. Zielführend sind aus unserer Sicht insbesondere die Verkürzung von Verfahrenszeiten für Bebauungspläne, die Erleichterung von Wohnnutzung im Außenbereich sowie die bessere rechtliche Grundlage für die Umnutzung bestehender Gebäude. Diese Punkte haben aus praktischer Sicht tatsächlich das Potenzial, neue Dynamik zu bringen – sofern die Umsetzung klar und unbürokratisch erfolgt.

Was halten Sie von Vereinfachungen beim Thema Nachverdichtung?

Überfällig! Nachverdichtung ist gerade in gewachsenen Ortskernen ein Schlüsselthema. Wenn Abweichungen von bestehenden Vorgaben, zum Beispiel Baugrenzen oder Stellplätze, einfacher möglich sind, kann das viele Projekte ermöglichen und Wohnraum schaffen. Allerdings ist die Nachverdichtung kein Selbstläufer, sie braucht dazu kommunales Verständnis und Akzeptanz.

Wieviel bringt die Ermöglichung von Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben?

Wir sehen die stärkere Durchmischung grundsätzlich als positiven Impuls. Sie kann die Infrastruktur besser auslasten, Verkehr reduzieren und zur Quartiersbelebung beitragen. Gerade im ländlichen oder kleinstädtischen Raum gibt es viele Gewerbegebiete mit Potenzial für ergänzende Wohnnutzung. Entscheidend ist, dass Nutzungskonflikte, zum Beispiel durch Lärm oder Lieferverkehr, planerisch gut gesteuert werden. Hier braucht es auch Spielraum in den Regelwerken, damit Lösungen im Einzelfall ermöglicht werden können.

Welche Rolle spielen aus Ihrer Sicht die Kommunen beim Wohnungsbau-Turbo?

Die Kommunen sind aus unserer Sicht der entscheidende Hebel für schnelleren Wohnungsbau. Ob es um die Ausweisung von Bauland, Genehmigungen oder die Planung geht – ohne kommunale Entscheidungskraft verpufft jeder gesetzliche Impuls. Deshalb sollte die Stärkung der Kommunen – organisatorisch und inhaltlich – fester Bestandteil jedes Bau-Beschleunigungsprogramms sein. Dabei kommt es auch auf die Menschen in den kommunalen Gremien und Verwaltungen an: Entscheidungsträger müssen die Tragweite der wohnungspolitischen Herausforderungen erkennen und bereit sein, aktiv mitzuwirken.

Hatten Sie jüngst Projekte, die in diesem Zusammenhang gescheitert sind?

Ja, ein Beispiel betrifft ein Projekt zur Nachverdichtung auf dem Gelände einer aufgegebenen Landwirtschaft. Geplant waren rund 20 Wohneinheiten in einem städtebaulich passenden Rahmen. Die Kommune befürwortete das Vorhaben, auch in Hinblick auf die ortsnahe Nachverdichtung und die verkehrliche Anbindung. Abgelehnt wurde das Projekt allerdings vom zuständigen Landratsamt, mit dem Hinweis, dass das Vorhaben nicht dem sogenannten Einfügegebot nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs entspreche. Konkret wurde argumentiert, dass sich das geplante Maß der baulichen Nutzung sowie die Anordnung nicht hinreichend in die vorhandene Umgebung einfügen würden. Dieser Fall zeigt, wie stark die geltende Rechtslage – insbesondere das Einfügegebot nach Paragraf 34 BauGB – die Handlungsspielräume der zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt einschränkt. Selbst bei erkennbarem kommunalem Interesse bleibt oft kein rechtssicherer Ermessensspielraum, um Projekte im Sinne der örtlichen Entwicklung zu ermöglichen.

Hätte der Bau-Turbo da geholfen?

Nach unserem Verständnis: ja. Die geplanten gesetzlichen Erleichterungen, insbesondere im Hinblick auf Nachverdichtung und flexiblere Beurteilungsspielräume, hätten hier einen positiven Unterschied machen können. Sobald die neuen Regelungen rechtlich umgesetzt sind, werden wir das Projekt erneut einreichen. Es wird ein praktischer Test dafür sein, ob die angekündigten Vereinfachungen auch in der Realität greifen. Wir sind optimistisch – und sehen darin zugleich einen Gradmesser für die Wirksamkeit des gesamten Gesetzespakets.

Sie sind regelmäßig im Gespräch mit kommunalen Verantwortlichen – wie wird der Bau-Turbo dort wahrgenommen?

Die Rückmeldungen sind gemischt – viele kennen den Bau-Turbo bislang gar nicht oder nur dem Namen nach. Selbst im Rahmen konkreter Projekte, bei denen die geplanten Vereinfachungen durchaus relevant wären, stoßen wir oft auf Unklarheit oder Informationslücken. Das zeigt: Der Abstand zwischen bundespolitischer Kommunikation und kommunaler Praxis ist groß. Umso wichtiger wäre es, die Inhalte und Ziele frühzeitig in die Verwaltungen und Gremien zu tragen, zum Beispiel über kommunale Spitzenverbände oder gezielte Schulungen. Denn: Nur wenn auch die handelnden Personen vor Ort wissen, was möglich wird, können neue Regelungen ihre Wirkung entfalten.



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Bauunternehmer Ulrich Reitenberger aus Laugna-Asbach bei Wertingen





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