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Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?

Veranstaltung

Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?

Sie haben Termin-Engpässe und wollen mit (EU-) Subunternehmern zusammenarbeiten? Dann müssen Sie sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Was bedeutet Unternehmerhaftung bei Werkverträgen?
  • Wann handelt es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit?
  • Welche Auswirkungen hat die Schwarzarbeit?
  • Welche Sanktionen drohen möglicherweise nach einer Baustellenkontrolle?

Als Werkauftraggeber sollten Sie auch die Erfüllung der Meldepflichten Ihres EU-Nachunternehmers im Blick haben und ggf. Hilfestellungen leisten, um eine reibungslose Projektabwicklung zu gewährleisten.

Auf unserem Infoabend erläutern wir Ihnen diese Themen mit folgenden Fachleuten:

  • Birgit Padrok, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Augsburg)
  • Robert Liedtke, Rechtsberatung (Handwerkskammer für Schwaben)
  • Thomas Lausenmeyer, Rechtsanwalt (Rödl)

Gemeinsam mit der Bayern Handwerk International GmbH laden wir Sie zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein. Über Ihre Anmeldung würden wir uns sehr freuen! Anmeldefrist ist der 19.03.2026

Diese Veranstaltung wird über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ – Vertrag 101212720, Bavaria2Europe gefördert.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Günter Wagner
Außenwirtschaftsberater
Tel. +49 911 586856-13
g.wagner@bh-international.de

Wann: 24.03.2026 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Akademie der Handwerkskammer für Schwaben (A 2.01), Siebentischstraße 52 - 58, 86161 Augsburg

Veranstalter: Bayern Handwerk International

Anfahrtsplan: