Handwerksordnung

Handwerksordnung

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks regelt

- die Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
- die Berufsbildung im Handwerk
- die Meisterprüfung, den Meistertitel
- die Organisation des Handwerks

und beinhaltet 

- Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
   betrieben werden können
- das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder
   handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
- die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung
   der Handwerkskammern
- die Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem
   Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerks-
   ähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle

Es gibt folgende Einteilung der Handwerke:

* Anlage A mit 53 zulassungspflichtige Handwerken
* Anlage B1 mit 42 zulassungsfreien Handwerken
* Anlage B2 mit 52 handwerksähnlichen Handwerken


Die aktuelle Fassung der Handwerksordnung, das Verzeichnis der Berufe laut Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung sowie die Anlage C zur Handwerksordnung (Wahlordnung) finden Sie hier:

 aktuelle Handwerksordnung
 Anlage A zur Handwerksordnung
 Anlage B zur Handwerksordnung
 Anlage C zur Handwerksordnung (Wahlordnung)