Bewertung des ZDH

Durch die Inkraftsetzung des neuen Bußgeldkataloges wird der Zustand der Rechtsunsicherheit endlich beendet, der durch die Nichtanwendbarkeit der letzten Novelle auf Grund eines formellen Fehlers entstanden war. Zahlreiche Anpassungen der Bußgeldregelungen sind aus Sicht des Handwerks nachvollziehbar und kommen der Straßenverkehrssicherheit zugute.

Sichere und regelkonforme Verkehre sowie die Verhinderung unerlaubter Fahrzeugabstellungen liegen im Interesse der zehntausenden Handwerkerinnen und Handwerker, die täglich zu Kunden bzw. Baustellen fahren müssen. Das Handwerk hatte im Rahmen von mehreren Stellungnahmen zu Bußgeldkatalog und StVO sowie in separaten Schreiben an das BMVI angeregt, in diesem Zusammenhang auch das Straßenverkehrsrecht insgesamt anzupassen, um gleichzeitig bessere Möglichkeiten zu handwerksgerechten und berechenbaren Fahrzeugabstellregelungen in Städten und Gemeinden zu schaffen. Ohne diese – bislang noch nicht erfolgte – gezielte Berücksichtigung der weiterhin notwendigen Handwerksverkehre im Bundesrecht und in der kommunalen Verkehrsplanungspraxis können die aktuellen Regelungen zu erheblichen Lasten für Betriebe und deren Mitarbeiter führen. Schon jetzt finden Handwerksbetriebe immer weniger Abstellmöglichkeiten in der Nähe von Kunden und Baustellen. Die Anlage von Fahrradschutzstreifen auf den Hauptstraßen (auf denen seit der letzten StVO-Novelle durchgängig nicht mehr gehalten werden darf) und weitere Reduzierungen von Parkmöglichkeiten in Hauptstraßen und Wohngebieten (die genuin auf den privaten Pkw-Verkehr zielen) verschärfen die Situation zunehmend.

Der ZDH wird sich weiterhin für rechtssichere Abstelloptionen (u.a. durch Lade- und Arbeitszonen) und ungehinderte Zugangsmöglichkeiten für die auch zukünftig notwendigen Handwerksfahrzeuge einsetzen. Die Sicherstellung der Mobilität des Handwerks ist für die nachhaltige und klimagerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden unverzichtbar und von der Politik als wichtiger Teil einer ganzheitlichen Verkehrswende anzuerkennen.