Corona
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Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern überwiegend positiv

Mitte August haben die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie gefasst, aus denen in den darauffolgenden Wochen die nötigen rechtlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene hervorgegangen sind.



3G-Regel zur Verhinderung eines erneuten Lockdowns akzeptabel

Die vereinbarte 3G-Regel stellt zunächst eine erneute Zugangsbeschränkung dar. Sie sieht mit Blick auf das Handwerk vor, dass nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zugang zur Innengastronomie und zu körpernahen Dienstleistern haben dürfen. Der Freistaat Bayern hat diesen Beschluss in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Ende August umgesetzt. Diese Einschränkung kann jedoch einen Beitrag zum Ziel von Bund und Ländern leisten, dass es nicht zu einem erneuten Lockdown kommt – ein zentraler Punkt für das Handwerk.



Lockerung bei Masken und Aufhebung der Kundenzahlbegrenzung richtig

Neben der 3G-Regel hat die Staatsregierung weitere Änderungen an den Corona-Regeln beschlossen. So können seit Anfang September statt FFP2-Masken auch wieder medizinische Masken getragen werden. Zudem wurde die Begrenzung der Kundenzahl nach Ladenfläche aufgehoben. Diese Erleichterungen kommen vielen Handwerksbetrieben und ihrer Kundschaft zugute.



Verlängerung von Überbrückungshilfen und Kurzarbeitsregeln angemessen

Zwar hat sich die Konjunkturlage im Handwerk wieder deutlich erholt. Allerdings gibt es nach wie vor teils erhebliche branchenspezifische Unterschiede. Einige Betriebe leiden weiterhin unter den Folgen der Corona-Pandemie. Für sie ist es eine gute Botschaft, dass die Überbrückungshilfen und der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres verlängert werden. Mit ihren Beschlüssen von Anfang und Mitte September setzt die Bundesregierung damit die Aufträge aus den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern von Mitte August um.

 

Regelungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung inkonsequent

Einzig die Regelungen in der Anfang September geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes können das Handwerk nicht zufrieden stellen.

Denn die Testangebotspflicht für Betriebe gilt weiter – bis zunächst Ende November. Zugleich lässt der Bund jedoch Mitte Oktober die kostenfreien Bürgertests weitgehend auslaufen. Es ist inkonsequent, wenn der Bund selbst die Kosten für Tests nicht mehr tragen will, die Betriebe dies aber weiterhin tun sollen.

Ebenso inkonsequent ist die Regelung, dass Unternehmen ihre Infektionsschutzmaßnahmen dann lockern dürfen, wenn ihnen der Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bekannt ist. Allerdings haben Handwerksbetriebe laut dem Anfang September ebenfalls geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht das Recht, den Impf- oder Genesungsstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Damit läuft die scheinbare Lockerung in der Arbeitsschutzverordnung für viele Betriebe faktisch ins Leere.

Joachim Schneider

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