Infektionsschutzmaßnahmen auf Bundesebene

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

im Vorfeld des geplanten Bundestagsbeschlusses am kommenden Donnerstag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sowie hinsichtlich weiterer (geplanter) Maßnahmen des Bundes legen wir Ihnen nachfolgend unsere Position dar. Wir bitten Sie dringend, diese in Ihrer Arbeit zu berücksichtigen!

 

Was wir befürworten:

  • Zunächst einmal erkennen wir an, dass sich SPD, Grüne und FDP noch vor Abschluss der Regierungsbildung auf eine gesetzliche Grundlage für Infektionsschutzmaßnahmen nach dem 25. November verständigen.
  • Wir halten es ausdrücklich für richtig, dass ein erneuter flächendeckender Lockdown ausgeschlossen werden soll.
  • Zudem befürworten wir, dass kostenfreie Bürgertests wieder ermöglicht werden.
  • Um die Schäden für die von neuen Einschränkungen betroffenen Unternehmen zu lindern, halten wir es trotz negativer Nebenwirkungen auf die Gesamtwirtschaft für nötig, dass die Überbrückungshilfen und der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmals verlängert werden.


Was wir mittragen:

  • Angesichts der massiv steigenden Infektionszahlen und der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems akzeptieren wir eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, auch wenn sie einen teils erheblichen Organisationsaufwand für viele Betriebe bedeutet. Wichtig sind hier vor allem praxistaugliche Regelungen!
  • Gleiches gilt für eine Wiedereinführung einer Pflicht zum mobilen Arbeiten. Auch diese Regelung geht mit Belastungen für einige Unternehmen einher. Wir sehen aber ein, dass das Infektionsgeschehen mit wirksamen und verhältnismäßigen Maßnahmen eingedämmt werden muss.


Was wir ablehnen:

Von Zugangsbeschränkungen sind im Handwerk zurzeit vor allem körpernahe Dienstleister sowie Lebensmittelhandwerker mit Gastronomiebetrieb betroffen. Die 3G-Regel halten wir in diesen Bereichen für ein verhältnismäßiges Instrument – im Gegensatz zu den schärferen Optionen:

  • 3G plus ist ein nahezu faktischer Ausschluss ungeimpfter Menschen von Handwerksleistungen besonders in den genannten Branchen. Denn nur wenige Menschen werden bereit sein, 50 Euro und mehr für einen PCR-Test auszugeben. Doch die mit dieser Regelung verbundene Annahme, dass dadurch Kontakte sicherer gemacht und reduziert werden können, ist aus unserer Sicht unberechtigt. Wir gehen davon aus, dass sich nicht wenige Menschen beispielsweise schwarz die Haare zu Hause schneiden lassen – ohne die Infektionsschutzmaßnahmen im Friseursalon. Das verschärft eher das Infektionsgeschehen und führt zu schmerzlichen Einnahmeverlusten in den Friseursalons – zum wiederholten Mal!
  • 2G wäre nicht nur ein nahezu faktischer, sondern auch ein formaler Ausschluss Ungeimpfter von Dienstleistungen des Handwerks in den besagten Bereichen. Nach unserem Kenntnisstand wird das aber die Impfquote kaum erhöhen. Denn Umfragen zeigen, dass der überwiegende Teil der Ungeimpften unter keinen Umständen zu einer Impfung bereit ist. Deren Haltung wird sich mit 2G eher noch verschärfen. Menschen mit PCR-Test hätten zumindest noch theoretisch die Chance, Dienstleistungen nachzufragen. Sie bringen mit einem PCR-Test womöglich sogar mehr Sicherheit mit als Geimpfte und Genesene.
  • Eine bereits diskutierte Regelung zu 2G plus wäre eine weitere schwerwiegende Zugangshürde, die zu deutlich weniger Kundschaft führen würde. Für viele Betriebe hätte dies eine existenzielle finanzielle Notlage zur Folge! Denn sie sind ohnehin schon nach über eineinhalb Jahren finanziell (schwer) angeschlagen!

Kurzum: Wir halten 3G plus und alle Verschärfungen darüber hinaus für unverhältnismäßig. Wir halten sie nicht nur für unangemessen. Wir sehen in 3G ein milderes, ähnlich wirksames Mittel. Und wir bezweifeln anhand unserer dargestellten Argumente, dass 3G plus, 2G und 2G plus überhaupt geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu bremsen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Daher müssen diese Instrumente im Infektionsschutzgesetz zumindest für das Handwerk ausgeschlossen werden!

 

Anmerkungen zum Schluss:

Nun muss Infektionsschutz mit Maßnahmen verbunden werden, die nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und angemessen sind. Dabei brauchen die Betriebe Planungssicherheit! Es darf nicht sein, dass die Maßnahmen wie in Bayern im Wochen- oder gar Tagestakt geändert werden! Wir geben zu bedenken, dass es vor allem die Betriebe mit ihren Beschäftigten sind, die mit ihren Steuern und Abgaben staatliches Handeln erst möglich machen!

Bitte berücksichtigen Sie unsere dargestellte Position in Ihren Überlegungen und bringen Sie diese in die Beratungen auf Bundesebene ein!



Freundliche Grüße

Hans-Peter Rauch & Ulrich Wagner

Präsident & Hauptgeschäftsführer

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

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