Infektionsschutzmaßnahmen auf Landesebene

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

angesichts der jüngsten Beschlüsse und weiteren Ankündigungen der Staatsregierung in der Corona-Politik legen wir Ihnen nachfolgend unsere Position dar. Wir bitten Sie dringend, diese in Ihrer Arbeit zu berücksichtigen!

 

Was wir befürworten:

  • Es ist richtig, dass bisher 3G in der beruflichen Bildung unabhängig von der Stufe der Krankenhausampel sichergestellt wird und damit weiterhin ein verhältnismäßig wenig eingeschränkter Bildungsbetrieb.
  • Wir würdigen, dass in den bisherigen Maßnahmen weniger Einschränkungen für körpernahe Dienstleister, die Gastronomie und den Handel gelten als für andere Bereiche.
  • Wir erkennen an, dass die Staatsregierung einen Fehler korrigiert hat, indem sie die Regelung für Inhaber und Beschäftigte von 3G-plus-Betrieben auf 3G zurückgestuft hat.


Was wir mittragen:

  • Die FFP2-Maskenpflicht halten wir für ein wirksames und verhältnismäßig wenig einschränkendes Instrument, um Infektionen zu vermeiden.
  • Angesichts der massiv steigenden Infektionszahlen und der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems akzeptieren wir die 3G-Regel am Arbeitsplatz, auch wenn sie einen teils erheblichen Organisationsaufwand für viele Betriebe bedeutet. Wichtig sind hier vor allem praxistaugliche Regelungen!


Was wir ablehnen:

Von Zugangsbeschränkungen sind im Handwerk zurzeit vor allem körpernahe Dienstleister sowie Lebensmittelhandwerker mit Gastronomiebetrieb betroffen. Die 3G-Regel halten wir in diesen Bereichen für ein verhältnismäßiges Instrument – im Gegensatz zu den schärferen Optionen:

  • 3G plus ist ein nahezu faktischer Ausschluss ungeimpfter Menschen von Handwerksleistungen besonders in den genannten Branchen. Denn nur wenige Menschen werden bereit sein, 50 Euro und mehr für einen PCR-Test auszugeben. Doch die mit dieser Regelung verbundene Annahme, dass dadurch Kontakte sicherer gemacht und reduziert werden können, ist aus unserer Sicht unberechtigt. Wir gehen davon aus, dass sich nicht wenige Menschen beispielsweise schwarz die Haare zu Hause schneiden lassen – ohne die Infektionsschutzmaßnahmen im Friseursalon. Das verschärft eher das Infektionsgeschehen und führt zu schmerzlichen Einnahmeverlusten in den Friseursalons – zum wiederholten Mal!
  • 2G wäre nicht nur ein nahezu faktischer, sondern auch ein formaler Ausschluss Ungeimpfter von Dienstleistungen des Handwerks in den besagten Bereichen. Nach unserem Kenntnisstand wird das aber die Impfquote kaum erhöhen. Denn Umfragen zeigen, dass der überwiegende Teil der Ungeimpften unter keinen Umständen zu einer Impfung bereit ist. Deren Haltung wird sich mit 2G eher noch verschärfen. Menschen mit PCR-Test hätten zumindest noch theoretisch die Chance, Dienstleistungen nachzufragen. Sie bringen mit einem PCR-Test womöglich sogar mehr Sicherheit mit als Geimpfte und Genesene.
  • Eine bereits diskutierte Regelung zu 2G plus wäre eine weitere schwerwiegende Zugangshürde, die zu deutlich weniger Kundschaft führen würde. Für viele Betriebe hätte dies eine existenzielle finanzielle Notlage zur Folge! Denn sie sind ohnehin schon nach über eineinhalb Jahren finanziell (schwer) angeschlagen!

Kurzum: Wir halten 3G plus und alle Verschärfungen darüber hinaus für unverhältnismäßig. Wir halten sie nicht nur für unangemessen. Wir sehen in 3G ein milderes, ähnlich wirksames Mittel. Und wir bezweifeln anhand unserer dargestellten Argumente, dass 3G plus, 2G und 2G plus überhaupt geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu bremsen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Daher müssen diese Instrumente zumindest für das Handwerk zurückgenommen bzw. für die Zukunft ausgeschlossen werden!

 

Anmerkungen zum Schluss:

Nun muss Infektionsschutz mit Maßnahmen verbunden werden, die nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und angemessen sind. Dabei brauchen die Betriebe Planungssicherheit und Klarheit! Es kann nicht sein, dass die Maßnahmen wie in Bayern im Wochen- oder gar Tagestakt geändert werden! Und es kann nicht sein, dass Maßnahmen erlassen werden, deren konkrete Umsetzung oft unklar ist! Beides erzeugt extremen Unmut bei unseren Mitgliedern! Die Unternehmen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, aber nicht unter diesen Umständen! Wir geben zu bedenken, dass es vor allem die Betriebe mit ihren Beschäftigten sind, die mit ihren Steuern und Abgaben staatliches Handeln erst möglich machen!

Bitte berücksichtigen Sie unsere dargestellte Position in Ihren Überlegungen und bringen Sie diese in die Beratungen auf Landesebene ein!

 

Freundliche Grüße

Hans-Peter Rauch & Ulrich Wagner

Präsident & Hauptgeschäftsführer

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

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