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Kurz notiert

EU-Ministerrat bestätigt Handwerkerausnahme bei Lkw-Maut

Anfang November hat der EU-Ministerrat die Einigung der EU-Institutionen von Juni 2021 zur Lkw-Maut angenommen. Diese sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen für die Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen beschließen können. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, von dieser Ausnahmeregelung umfassend Gebrauch machen zu wollen. Damit dürfte sich für das Handwerk gegenüber der bisherigen Praxis nichts ändern. Nun muss noch das EU-Parlament zustimmen. Der Beschluss ist für Anfang 2022 vorgesehen.



Entwurf der EU-Kommission vermeidet erschwerte Mittelstandsfinanzierung

Ende Oktober hat die EU-Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht, mit denen die Mindestanforderungen für Eigenkapital der Banken erhöht werden sollen. Hintergrund sind die Folgen der Finanzkrise 2008/2009, als sich viele Banken als krisenanfällig erwiesen und vom Staat gerettet werden mussten. Daraufhin beschloss der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2017 neue Vorgaben („Basel III“). Vor allem Volksbanken und Sparkassen sowie viele ihrer mittelständischen Kunden befürchteten, dass diese Vorgaben die Kreditvergabe erschweren würden. Die Kommission hat diese Bedenken nun aufgegriffen, indem erstens die Baseler Vorgaben erst ab dem Jahr 2025 in der EU umgesetzt werden sollen und damit zwei Jahre später als geplant. Noch wichtiger ist zweitens, dass es lange Übergangsfristen für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen geben soll. Damit würde einstweilen die niedrige Eigenkapitalunterlegung bei der Mittelstandsfinanzierung beibehalten werden. Das erleichtert beispielsweise Zukunftsinvestitionen in die Digitalisierung und den Klimaschutz. Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat müssen noch zustimmen.



Entwurf für Bayerns Klimaschutzgesetz mit Solarpflicht für Gewerbebauten

Mitte November hat die Bayerische Staatsregierung nach mehrmonatiger Verzögerung den Entwurf eines erweiterten Klimaschutzgesetzes beschlossen. Er passt das erste Gesetz von Januar 2021 an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von April 2021 zum Klimaschutz an. Dem Entwurf zufolge soll Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Bis 2030 sollen zudem 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen eingespart werden. Die wichtigste handwerksrelevante Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele ist eine Solarpflicht für Gewerbebauten. Konkret sollen ab Juli 2022 Photovoltaik-Anlagen auf ausschließlich gewerblich genutzten Neubauten verpflichtend installiert werden müssen. Das soll auch für Dachsanierungen gelten. Für beide Regelungen sind Ausnahmen vorgesehen. Einerseits ist diese Pflicht ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Andererseits ermöglicht sie neue Aufträge für das Handwerk. Der Gesetzentwurf muss nun vom Landtag beraten und beschlossen werden.

Joachim Schneider

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