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Migration - Informationen für Zugewanderte

Wenn Sie als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Chancen beraten zu lassen. 

Wir zeigen Ihnen, wie die berufliche Anerkennung erfolgen kann, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bereits einen Beruf gelernt oder ausgeübt haben.

Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich dabei unterstützen, Ihren Traumjob zu finden. Holen Sie sich wertvolle Tipps, wie Sie sich integrieren können.



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Die Berufsanerkennung



Fachkräfte, die ihre beruflichen Qualifikationen oder Hochschulqualifikationen im Ausland erworben haben, können diese mit den entsprechenden deutschen Qualifikationen vergleichen und gegebenenfalls anerkennen lassen. Den Weg zur Anerkennung haben wir für Sie hier übersichtlich dargestellt.



 Weitere Informationen zum Ablauf und unseren Beratungsdienstleistungen im Bereich Berufsanerkennung.



Die Handwerkskammer für Schwaben ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren derzeitigen oder künftigen Arbeitsplatz im Handwerk in Schwaben haben. Nähere Informationen zu den Zuständigkeiten erhalten Sie hier.

Da das Anerkennungsverfahren gebührenpflichtig (100 € - 600 €)ist, lohnt es sich, wenn Sie sich bereits vor dem Verfahren über Zuschussmöglichkeiten informieren (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Anerkennungszuschuss). Eine nachträgliche Genehmigung dieser Förderungen ist in der Regel nicht möglich. 

Gerne informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten.

        

Wenn Sie im Ausland bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkennen lassen. In unserem Informationsblatt ist der Weg zur Anerkennung, sowie alternative Lösungsansätze kurz und kompakt beschrieben. Erste Informationen zu Ihrem Bildungsnachweis können Sie bereits selbst im Infoportal anabin der Kultusministerkonferenz finden.



Ausführliche Informationen zum Anerkennungsgesetz und den zuständigen Stellen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.
Melden Sie sich gerne bei uns, um weitere Informationen zu erhalten.

Die Beratung durch uns ist für Sie kostenfrei. Wenn es zur Einleitung des Anerkennungsverfahrens kommt, sind die Gebühren je nach Aufwand unterschiedlich (100 € - 600 €). Die Kosten, die damit verbunden sind, sollen keine Hürde sein. Wenn Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind, unterstützt deswegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung diejenigen, die keine anderweitige Unterstützung erhalten, mit dem Anerkennungszuschuss



Diesen Zuschuss beantragen wir mit Ihnen gemeinsam vor dem Beginn des Anerkennungsverfahrens. Weitere Informationen zum Zuschuss finden Sie im folgenden Dokument.

Beratung
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Wenn Ihre Ausbildung nicht oder nur teilweise anerkannt wird, heißt das nicht, dass Sie in Ihrem Job nicht talentiert genug sind. Wir unterstützen Sie dabei, eine Anpassungsqualifizierung durchzuführen und Sie so letztlich mit dem Abschluss auszustatten, mit dem Sie sich identifizieren können.



Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Brigitte Eisele Dr.

Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

brigitte.eisele--at--hwk-schwaben.de



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