
Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: So sind Handwerksbetriebe betroffen!
Neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Im Mai 2023 hat die EU die Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) veröffentlicht. Diese wird nach einer Übergangszeit von 18 Monaten am 13.12.2024 die Richtlinie 2001/95/EG ablösen und in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
Überblick über Auswirkungen auf das Handwerk:
Die neue Verordnung hat auch spezifische Auswirkungen auf das Handwerk, insbesondere für Handwerksbetriebe, die als Hersteller oder Händler tätig sind:
- Handwerksbetriebe als Hersteller: Handwerksbetriebe, die eigene Produkte herstellen oder bestehende Produkte wesentlich verändern, müssen nun eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen und aufbewahren. Dies erfordert zusätzliche Ressourcen und Know-how im Bereich der Produktsicherheit und Dokumentation.
- Handwerksbetriebe als Händler: Handwerksbetriebe, die Produkte vertreiben, müssen sicherstellen, dass diese Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies umfasst die Überprüfung der Kennzeichnungen, die Sicherstellung der Konformität des Herstellers und die Angabe der Kontaktdaten des Herstellers in geeigneter Form. Handwerksbetriebe müssen zudem bereit sein, Sicherheitsprobleme zu melden und bei Rückrufaktionen mitzuwirken.
Alle Informationen finden Sie in dem Merkblatt von Bayern Innovativ: Merkblatt EU-Produktsicherheitsverordnung
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne Robert Wagner und Benjamin Kraus.