
Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der HWK Schwaben für die Amtsperiode 2019 - 2024
Informationen, Veröffentlichungen und Bekanntmachungen
Die Vollversammlung ist das zentrale und oberste Entscheidungsgremium der HWK Schwaben und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Aktuell findet die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der HWK Schwaben für die Amtsperiode 2019 bis 2024 statt. Nachfolgend nun alle relevanten Informationen und Veröffentlichungen hierzu:
Amtliche Bekanntmachung des Wahltags sowie des Wahlleiters gem. § 1 der Wahlordnung (HwO - Anlage C) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung
Aufforderung des Wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen gem. § 7 der Wahlordnung (HwO - Anlage C) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung
DHZ-Ausgabe am 26.04.2019: Information zur Veröffentlichung der Wahlvorschläge nach § 11 Abs. 6 der Wahlordnung (Anlage C zur Handwerksordnung) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung
DHZ-Ausgabe am 26.04.2019: Information zur öffentliche Auslegung des Wahlverzeichnisses nach § 12 Abs. 2 der Wahlordnung (Anlage C zur Handwerksordnung) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung
Veröffentlichung der zugelassenen und festgesetzten Wahlvorschläge gem. § 11 Abs. 6 der Wahlordnung (HwO - Anlage C) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung:
Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitgeber)
Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitnehmer)
Veröffentlichung des Gesamtergebnisses zur Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben nach § 100 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – HwO
Veröffentlichung des Gesamtergebnisses zur Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben nach § 18 der Wahlordnung (Anlage C zur Handwerksordnung)

Sandra Peters
Geschäftsbereichsleitung Unternehmensentwicklung und Kommunikation
Siebentischstraße 52 - 58
86161 Augsburg
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