Arbeiten über die Grenzen in Österreich und der Schweiz

Infoveranstaltung

Arbeiten über die Grenzen in Österreich und der Schweiz Informationen zum Gewerbe- Arbeits- und Steuerrecht in den Nachbarländern

Unsere schwäbischen Handwerksleistungen sind in Österreich und der Schweiz sehr gefragt und lassen sich dort gut verkaufen. Doch es bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung auf das Auslandsgeschäft!

Strikte Regelungen bei Geschäften in Österreich und der Schweiz

Bei Arbeiten in Österreich ist eine jährlich zu erneuernde Dienstleistungsanzeige abzugeben. Manche Gewerke müssen vor Arbeitsbeginn eine Bestätigung einholen. Arbeitnehmer sind anzumelden. Eventuell bedarf es einer Registrierung beim Finanzamt.

Kontrollen immer häufiger und Sanktionen unangenehm sowie teuer

Für die Schweiz als Drittland gelten ganz besonders strenge Bestimmungen. Auch sind für Ihre Auftragskalkulation Informationen über zusätzliche Kosten dort von entscheidender Bedeutung.

Die Lösung ist eine gute Vorbereitung!

Für unsere Mitgliedsbetriebe bieten wir gemeinsam mit Bayern Handwerk International, der Tochtergesellschaft aller bayerischen Handwerkskammern eine kostenfreie Informationsveranstaltung an:

„Arbeiten über die Grenze – Österreich und Schweiz“

am 19.07.2022 von 13:00 bis 16:30 Uhr

bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee, Maximilianstraße 2 in 87719 Mindelheim.



Melden Sie sich bis spätestens zum 12.07.2022 an. 

 

Wann: 19.07.2022 um 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Wo: Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim (Geschäftsstelle Mindelheim), Maximilianstr. 2 , 87719 Mindelheim

Veranstalter: Bayern Handwerk International

Anfahrtsplan: