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Ab 1.7.2018: Mautpflicht auf Bundesstraßen für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen

Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber den Weg frei gemacht für die Mauterhebung auf allen Bundesstraßen.  



Mautpflichtige Bundesstraßen

Der Maut unterworfen sind dann, neben Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch sämtliche sonstigen Bundesstraßen. Ein Ausweichen auf Bundesstraßen um die Mautpflicht zu umgehen ist daher nicht mehr möglich.

Nähere Informationen zur Ausdehnung der streckenbezogenen Lkw-Maut (Fahrzeuge/Fahrzeugzüge mit zulässiger Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen) auf das gesamte Bundesstraßennetz ab Juli 2018 finden Sie hier: ZDH Information



Keine Handwerkerausnahmen, aber Mautfreiheit in einigen Fällen

Handwerkerausnahmen wie bei der Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten gibt es bei der Maut nicht. Jedoch sind nicht alle Fahrzeuge mautpflichtig. Es empfiehlt sich in solchen Fällen eine Klärung bei Toll Collect herbeizuführen. Ist dann das Fahrzeug als nicht mautpflichtig registriert, brauchen Sie Kontrollen nicht zu fürchten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Näheres entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Toll Collect



Einbau eines Mauterfassungsgeräts

Ein Fahrzeughalter sollte bei jedem Fahrzeug überprüfen, ob der Einbau eines Mauterfassungsgerätes zweckmäßig ist. Wer an der automatischen Erfassung der Maut teilnehmen möchte, muss bei einem von Toll Collect autorisierten Servicepartner den Einbau einer sogenannten On-Board-Unit (OBU) vornehmen lassen. Die OBU wird kostenfrei für die Dauer der Nutzungszeit von Toll Collect zur Verfügung gestellt. Lediglich die Einbaukosten sind vom  Fahrzeugeigentümer zu tragen.  Den nächstgelegenen Servicepartner können Sie unter nachfolgendem Link recherchieren: Toll Collect Servicepartner



Ohne Mauterfassungsgerät: vorheriges Einbuchen erforderlich

Ohne Teilnahme an der automatischen Erfassung der Maut bedarf es einer Einbuchung bei Toll Collect vor Fahrtantritt für die beabsichtigte mautpflichtige Strecke. Dies ist über das Internet mit jedem beliebigen internetfähigen Endgerät (PC, Smartphone oder Tablet) möglich. Ebenfalls kann die manuelle Einbuchung über ein Mautstellen-Terminal erfolgen. Solche sind auf Rastplätzen, Autohöfen oder in der Nähe von Anschlussstellen zu finden. 



Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de