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Kurz notiert

Energiepaket der Bundesregierung reicht nicht aus

Ende März hat der Koalitionsausschuss ein zweites Energiepaket beschlossen, mit dem Preise gesenkt und Versorgungssicherheit gewährleistet werden sollen. Über die einmaligen 300 Euro Energiepreispauschale und die dreimonatige Steuersenkung für Kraftstoffe hinaus wären weitere Entlastungen wie eine Senkung der Stromsteuer und gezielte Hilfen für existenzgefährdete Betriebe nötig gewesen, um Gefahren für die Wirtschaft einzudämmen. Daneben sollen laut Beschluss bis auf Weiteres Kohlekraftwerke nicht mehr stillgelegt, sondern zur Sicherheit in Bereitschaft gehalten werden. Sie sollen notfalls fehlendes Gas aus Russland bei der Stromerzeugung ausgleichen. Ob dies genügen wird, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist fraglich. Daher sollte die Bundesregierung ernsthaft prüfen, wenn nötig Kernkraftwerke länger laufen zu lassen oder bereits stillgelegte Anlagen vorübergehend wieder in Betrieb zu nehmen.



Corona-Lockerungen verschaffen Betrieben wieder mehr Freiheit

Bundesregierung und Bundestag haben Mitte März beschlossen, Corona-Regeln für Unternehmen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung und im Infektionsschutzgesetz aufzuheben. So sind die Testangebotspflicht, die Homeoffice-Pflicht, die Maskenpflicht bei zu engen Abständen und die 3G-Regel überwiegend bereits ausgelaufen. Einzelne Verlängerungen enden Anfang April. Indem nun Betriebe selbst über die vor Ort nötigen Maßnahmen entscheiden sollen, erhalten sie Freiheit zurück – womit allerdings auch mehr Verantwortung verbunden ist. Damit wird der Beitrag der Unternehmen wichtiger werden, durch eigenes Handeln Corona-Infektionen zu vermeiden oder einzudämmen – gerade angesichts wieder stark gestiegener Infektionszahlen.



Mit Nachhaltigkeitsberichterstattung droht weiterhin mehr Bürokratie

Nach der EU-Kommission hat sich Ende Februar auch der EU-Ministerrat zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen positioniert. In den meisten Punkten – insbesondere zum Anwendungsbereich und zum vereinfachten Offenlegungsstandard für KMU – teilt der Rat die Vorschläge der Kommission. Damit bleiben Kritik und Forderungen des Handwerks zu diesem Vorhaben bestehen: Der Anwendungsbereich muss auf Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten beschränkt bleiben. Der vereinfachte Offenlegungsstandard muss freiwillig werden. Und nicht-berichtspflichtige Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden. In Kürze wird sich auch das EU-Parlament dazu positionieren. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen den EU-Organen. Mit einem Beschluss wird für das zweite Halbjahr dieses Jahres gerechnet.



Entwurf für EU-Lieferkettengesetz geht weit über Bundesgesetz hinaus

Mitte Februar hat die EU-Kommission ihren Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorgelegt. Direkt betroffen wären Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Mio. Euro Jahresumsatz. In Risikosektoren sollen noch niedrigere Schwellenwerte gelten. Der Kontrollbereich soll sich zudem auf die gesamte Lieferkette aus Zulieferern und Abnehmern erstrecken. Mit diesem Entwurf geht die Kommission weit über das in Deutschland beschlossene Gesetz hinaus. Er berücksichtigt aus Sicht der HWK Schwaben unzureichend die unterschiedliche Leistungsfähigkeit und Einflussmöglichkeit unterschiedlich großer Betriebe. Hinzu kommen die indirekten Auswirkungen auf Handwerksbetriebe, die Geschäftspartner direkt betroffener Firmen sind. Daher müssen die Schwellenwerte nach oben gesetzt und der Kontrollbereich auf die erste Zulieferstufe begrenzt werden. Nun beraten das EU-Parlament und der EU-Ministerrat über den Entwurf der Kommission.



Entwurf für EU-Datengesetz schafft faireren Wettbewerb

Die EU-Kommission hat Mitte Februar ihren Entwurf für ein Datengesetz veröffentlicht. Damit will die Kommission erreichen, dass Unternehmen leichter auf Daten von Herstellern zugreifen und diese nutzen können, wenn sie beispielsweise Produkte reparieren oder warten. Denn bisher konnten Hersteller oft exklusiv auf die Daten ihrer Produkte zugreifen, was zu Wettbewerbsverzerrungen auch zuungunsten des Handwerks führte. Daher würde das Gesetz zu einer mittelstandsgerechteren Digitalisierungspolitik beitragen. Die HWK Schwaben erwartet, dass der Entwurf in den Beratungen von EU-Parlament und EU-Ministerrat nicht verwässert wird.



Handwerkerausnahme bei Lkw-Maut endgültig beschlossene Sache

Mitte Februar hat das EU-Parlament abschließend das Verhandlungsergebnis mit der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat zur Lkw-Maut bestätigt. Damit ist es nun den Mitgliedsstaaten möglich, Betriebsfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes von der ausgeweiteten Lkw-Maut teilweise oder ganz zu befreien – die sogenannte Handwerkerausnahme. Damit konnte der Verhandlungsprozess auf EU-Ebene im Sinne des Handwerks erfolgreich abgeschlossen werden. Nun muss die Bundesregierung umfassend von dieser Ausnahme Gebrauch machen, damit das Handwerk tatsächlich von dieser Regelung profitieren kann.

Joachim Schneider

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